AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
3. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
4. Vorauszahlung und Zahlungsabsicherung
5. Laufzeit und Kündigung
6. Terminvereinbarung, Verschiebung und Stornierung
7. Zugang zum Objekt und vergebliche Anfahrt
8. Durchführung der Reinigungsleistungen
9. Reinigungsmittel, Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien
10. Zusatzleistungen und Leistungsänderungen
11. Abnahme und Reklamationen
12. Wertvolle, empfindliche und bereits beschädigte Gegenstände
13. Risikobehaftete Arbeiten und Weisungen des Kunden
14. Schlüssel, Zugangsmittel und interne Schlüsselverwaltung
15. Vertraulichkeit und Datenschutz
16. Verlust, Beschädigung und Verdacht auf Diebstahl
17. Haftung
18. Verhinderung des Personals und Ersatzpersonal
19. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse
20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
22. Schlussbestimmungen
AGB – Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs- und
Gebäudedienstleistungen zwischen dem Reinigungsunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde.
Die Leistungen können gegenüber Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B) erbracht werden.
Zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Vertrag oder in einer Auftragsbestätigung haben
Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder durch eine
sonstige eindeutige Vereinbarung über die Durchführung der Leistung zustande.
Art, Umfang, Turnus, Einsatzort und besondere Anforderungen der Reinigung richten sich nach der
jeweiligen Vereinbarung. Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich nur die Leistungen, die
ausdrücklich vereinbart wurden.
Bei regelmäßigen Reinigungen können einzelne Termine, soweit erforderlich, nach vorheriger
Abstimmung durch geeignetes Ersatzpersonal durchgeführt werden.

§ 3 Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stunden-, Pauschal- oder Angebotspreis. Sofern
nichts anderes vereinbart wurde, werden die tatsächlich erbrachten Leistungen nach Abschluss der
jeweiligen Arbeiten abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung der Frist nicht
herausgerechnet.
Gesetzliche Verzugszinsen werden im Verzugsfall nach § 288 BGB berechnet. Bei Geschäften mit
Unternehmern können zusätzlich die gesetzlich vorgesehenen Verzugspauschalen und weiteren
Verzugsschäden verlangt werden.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Vorauszahlung und Zahlungsabsicherung

Grundsätzlich erfolgt keine Vorauszahlung. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, bei einzelnen
Aufträgen oder bei sachlich begründetem Zahlungsrisiko eine angemessene vollständige oder
teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
Die konkrete Höhe und Fälligkeit einer Vorauszahlung werden dem Kunden vor Beginn der
betreffenden Leistung mitgeteilt.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Bei regelmäßigen Reinigungsleistungen werden Verträge grundsätzlich auf unbestimmte Zeit
geschlossen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für B2B-Verträge gilt, soweit individuell nichts Abweichendes vereinbart wurde: Der Vertrag kann
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung
muss spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Jahres zugehen. Erfolgt keine fristgerechte
Kündigung, wird der Vertrag für das folgende Kalenderjahr fortgesetzt.
AGB – Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen Für B2C-Verträge gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Unzulässige
Einschränkungen gesetzlicher Kündigungs- oder Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht
begründet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Terminvereinbarung, Verschiebung und Stornierung

Der Kunde soll eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins möglichst frühzeitig,
grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor dem Termin, mitteilen.
Bei einer rechtzeitigen Mitteilung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Bei einer späteren Absage oder Verschiebung ist der Auftragnehmer berechtigt, die tatsächlich
entstandenen und nachweisbaren Kosten zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dabei
werden insbesondere bereits angefallene Fahrtkosten, die für den Termin gebundene Arbeitszeit und
sonstige konkret entstandene Aufwendungen berücksichtigt. Eine darüber hinausgehende pauschale
Vertragsstrafe wird nicht geschuldet, sofern sie nicht wirksam vereinbart wurde.

§ 7 Zugang zum Objekt und vergebliche Anfahrt

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das zu reinigende Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich
ist und die zur Durchführung erforderlichen Informationen, Schlüssel oder Zugangsmittel
bereitstehen.
Ist die Durchführung aus Gründen aus der Sphäre des Kunden nicht möglich, insbesondere weil
niemand Zugang gewährt, ein Schlüssel nicht funktioniert oder erforderliche Zugangsmittel fehlen,
kann der Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten berechnen.
Hierzu können insbesondere die vereinbarten bzw. nachweisbaren Fahrtkosten je Kilometer sowie
die Arbeitszeit der Mitarbeiter für An- und Abfahrt und eine angemessene Wartezeit gehören, soweit
diese Kosten nicht durch einen anderen Auftrag oder eine andere Tätigkeit vermieden werden konnten.

§ 8 Durchführung der Reinigungsleistungen

Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit geeigneten Arbeitsmitteln
durch.
Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung wesentlichen
Informationen mitzuteilen, insbesondere besondere Materialeigenschaften, empfindliche
Oberflächen, bekannte Vorschäden und besondere Pflege- oder Sicherheitsanforderungen.
Der Auftragnehmer kann die Reihenfolge einzelner Arbeitsschritte sowie die eingesetzten Mitarbeiter
nach betrieblichen Erfordernissen bestimmen, soweit die vereinbarte Leistung dadurch nicht
beeinträchtigt wird.

§ 9 Reinigungsmittel, Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien

Schrubber, Mops, Tücher, Maschinen und sonstige für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten
erforderlichen Arbeitsmittel werden grundsätzlich vom Auftragnehmer bereitgestellt.
Übliche Verbrauchsmaterialien des Auftragnehmers sind in der vereinbarten Vergütung enthalten,
soweit nicht anders vereinbart.
Chemische Reinigungsmittel sind grundsätzlich nicht in der Vergütung enthalten. Bei regelmäßigen
Kunden kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer die benötigten Reinigungsmittel gegen
gesonderte Berechnung bereitstellt oder dass der Kunde diese selbst bereitstellt.
AGB – Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen Werden vom Kunden Reinigungsmittel bereitgestellt, verwendet der Auftragnehmer diese nur,
soweit sie für die jeweilige Oberfläche und Tätigkeit geeignet und sicher einsetzbar erscheinen.

§ 10 Zusatzleistungen und Leistungsänderungen

Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden dem Kunden vor
Beginn der zusätzlichen Arbeiten mitgeteilt.
Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt und
gesondert nach der vereinbarten Vergütung berechnet.
Lehnt der Kunde die Zusatzleistung ab, beschränkt sich der Auftragnehmer auf den ursprünglich
vereinbarten Leistungsumfang.

§ 11 Abnahme und Reklamationen

Bei einmaligen Reinigungen, insbesondere Grund- oder Sonderreinigungen, soll der Kunde das
Ergebnis möglichst unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten prüfen. Soweit der Kunde bei einer
solchen Prüfung erkennbare Mängel feststellt, soll er diese unverzüglich mitteilen, damit der
Auftragnehmer die Möglichkeit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erhält.
Bei regelmäßigen Reinigungen findet keine förmliche Abnahme nach jedem einzelnen Termin statt.
Festgestellte Beanstandungen sind dem Auftragnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen; der
Auftragnehmer erhält grundsätzlich die Möglichkeit, berechtigte Beanstandungen im Rahmen des
nächsten geeigneten Termins nachzubessern.
Offensichtliche Beanstandungen, insbesondere erkennbare Beschädigungen oder unmittelbar
erkennbare Qualitätsmängel, sollen grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der
Arbeiten gemeldet werden. Eine solche Frist lässt gesetzliche Rechte des Kunden nicht entfallen,
soweit deren Einschränkung gesetzlich unzulässig wäre.
Die Mitteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen wird eine schriftliche
Mitteilung empfohlen.

§ 12 Wertvolle, empfindliche und bereits beschädigte
Gegenstände

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten auf besonders wertvolle, zerbrechliche, empfindliche oder
pflegekritische Gegenstände und Oberflächen hinzuweisen.
Dies gilt insbesondere für Naturstein, empfindliche Beschichtungen, besondere Holzoberflächen,
antike Möbel, Kunstgegenstände, hochwertige technische Geräte und Gegenstände, bei denen
besondere Reinigungsmittel oder Verfahren erforderlich sind.
Der Kunde hat außerdem auf bereits vorhandene Beschädigungen oder Mängel hinzuweisen.
Unterbleibt ein erforderlicher Hinweis, kann dies bei der Beurteilung einer behaupteten
Schadensursache und einer etwaigen Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt
werden.
Gesetzliche Haftungsansprüche des Kunden werden durch diese Regelung nicht pauschal
ausgeschlossen.

§ 13 Risikobehaftete Arbeiten und Weisungen des Kunden

Bestehen nach fachlicher Einschätzung erhebliche Risiken einer Beschädigung, wird der
Auftragnehmer den Kunden nach Möglichkeit vor Beginn der Arbeiten darauf hinweisen.
Besteht der Kunde trotz eines solchen Hinweises auf der Durchführung, soll die Weisung möglichst in
Textform dokumentiert werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung abzulehnen,
wenn sie nach seiner Einschätzung eine erhebliche Gefahr für Personen, Sachen oder die Umwelt
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darstellt oder gegen gesetzliche Vorschriften oder Sicherheitsanforderungen verstößt.
Eine Haftungsfreistellung kann nur im gesetzlich zulässigen Umfang erfolgen. Vorsatz, grobe
Fahrlässigkeit und sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.

§ 14 Schlüssel, Zugangsmittel und interne Schlüsselverwaltung

Werden dem Auftragnehmer Schlüssel oder sonstige Zugangsmittel überlassen, wird die Übergabe
möglichst durch ein Schlüsselübergabeprotokoll dokumentiert. Dieses soll insbesondere Datum,
Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel sowie die Unterschriften der Beteiligten enthalten.
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Übergabe der im Protokoll aufgeführten Schlüssel.
Die Schlüssel bleiben Eigentum des Kunden.
Der Auftragnehmer führt intern eine nachvollziehbare Dokumentation darüber, welchem Mitarbeiter
welche Schlüssel oder Zugangsmittel für welchen Auftrag übergeben wurden. Mitarbeiter haben die
ihnen überlassenen Schlüssel sicher aufzubewahren und nur für die vereinbarten betrieblichen
Zwecke zu verwenden.
Nach Möglichkeit werden keine Schlüsselduplikate ohne vorherige Zustimmung des Kunden
angefertigt.
Bei Beendigung des Auftrags werden die überlassenen Schlüssel grundsätzlich zurückgegeben,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der
Tätigkeit über Kunden, Wohnungen, Geschäftsräume, Unterlagen und betriebliche Abläufe bekannt
werden, vertraulich.
Das Fotografieren oder sonstige Aufzeichnen von privaten Räumen, Unterlagen oder persönlichen
Gegenständen ist ohne entsprechende Erlaubnis des Kunden grundsätzlich untersagt, soweit eine
solche Aufzeichnung nicht ausnahmsweise zur Dokumentation eines Schadens oder zur Erfüllung
gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Personenbezogene Daten werden nach den jeweils geltenden Datenschutzvorschriften,
insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz, verarbeitet. Soweit erforderlich, stellt
der Auftragnehmer ergänzende Datenschutzinformationen bereit.

§ 16 Verlust, Beschädigung und Verdacht auf Diebstahl

Stellt der Kunde einen Verlust oder eine Beschädigung von Gegenständen fest oder besteht der
Verdacht auf eine unrechtmäßige Entwendung, soll der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich
informieren und die relevanten Angaben möglichst konkret mitteilen.
Der Auftragnehmer wird solche Meldungen sachlich prüfen und, soweit erforderlich und gesetzlich
zulässig, mit dem Kunden, Versicherungen und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten.
Die bloße Feststellung, dass ein Gegenstand nach einem Reinigungstermin fehlt, stellt für sich allein
keinen Nachweis dafür dar, dass der Auftragnehmer oder ein Mitarbeiter den Gegenstand entwendet
oder einen Schaden verursacht hat. Eine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen
Voraussetzungen und den im Einzelfall feststellbaren Umständen.
Der Auftragnehmer dokumentiert intern, welche Mitarbeiter im jeweiligen Zeitraum auf dem Objekt
eingesetzt waren. Diese Dokumentation dient insbesondere der Aufklärung von Beanstandungen
und der Wahrung der Rechte aller Beteiligten.

§ 17 Haftung

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Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches
oder fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter verursacht wurden, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig
vereinbart werden kann.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die
Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich
zulässig, auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Ein vollständiger Haftungsausschluss für Vorsatz oder für sonstige gesetzlich zwingende Haftung ist
ausgeschlossen.

§ 18 Verhinderung des Personals und Ersatzpersonal

Kann ein eingeplanter Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren
Umständen nicht eingesetzt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung auf einen
zumutbaren nächstmöglichen Termin zu verschieben.
Der Kunde wird über eine absehbare Verschiebung möglichst frühzeitig informiert.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung ein anderes geeignetes und fachlich
qualifiziertes Mitglied des Personals einzusetzen, soweit dadurch keine berechtigten Interessen des
Kunden verletzt werden.

§ 19 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse

Kann eine Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,
vorübergehend nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden, insbesondere
aufgrund von Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Ausfällen der Infrastruktur oder
vergleichbaren Ereignissen, wird die Leistung für die Dauer der Verhinderung angemessen
verschoben.
Gesetzliche Rechte des Kunden und des Auftragnehmers bleiben unberührt.

§ 20 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen,
soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung aus demselben
Vertragsverhältnis stammt und gesetzlich zulässig ist.

§ 21 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem
keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand
vereinbart werden.

§ 22 Schlussbestimmungen  

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die
übrigen Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die
gesetzlichen Vorschriften.
AGB – Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen 

Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde bleiben von diesen AGB unberührt.

Stand: August 2026.